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Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Diese Versicherung ist in Deutschland im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Sie können darüber also frei entscheiden, ob Sie eine solche Versicherung abschließen möchten oder nicht. Bei der Kaskoversicherung wird zwischen zwei verschiedenen Formen unterschieden:
  • Teilkaskoversicherung,
  • Vollkaskoversicherung,
Die Teilkaskoversicherung haben wir für Sie in einem anderen Artikel zusammengestellt, dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der breiteren Kaskoart, der Vollkaskoversicherung.

Die Vollkaskoversicherung ist eigentlich eine freiwillige Zusatzversicherung die als Ergänzung der Kfz-Haftpflichtversicherung dient. Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und kommt nur für Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherten auf. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet neben dem Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung auch folgende wichtige Leistungen:
  • Vandalismus – Beschädigung des Kfz durch Fremde.
  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug – Hierbei sind auch selbstverschuldete Unfälle abgedeckt.
Bei der Vollkaskoversicherung wird bei der Berechnung der Versicherungsprämien im Gegensatz zur Teilkasko-Versicherung auch die Schadenfreiheitsklasse in Betracht gezogen. Darüber hinaus wird die Prämienhöhe auch von der Typenklassen-Einstufung sowie der Regionalklasse beeinflusst.

Die Versicherungsprämien sind bei einer Vollkaskoversicherung relativ hoch und aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung nur für Neufahrzeuge oder für Fahrzeuge mit einem hohen Wert. Dabei gibt es aber selbstverständlich auch viele Möglichkeiten um die Höhe der Versicherungsprämien positiv zu beeinflussen. Die Versicherungsprämien können in erster Linie durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gesenkt werden. Dabei gilt immer folgende Regel: „Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto niedriger sind die Versicherungsprämien für die Vollkaskoversicherung“. Achten Sie aber darauf, dass eine Selbstbeteiligung nicht in allen Höhen sinnvoll ist, da Sie im Ernztfall für die Schadenskosten in Höhe der Selbstbeteiligung selbst aufkommen müssen. Eine gewisse bzw. gut durchdachte Selbstbeteiligung kann aber durchaus sinvoll sein.

Haben Sie sich für den Abschluss einer Vollkaskoversicherung entschieden, dann sollten Sie den Abschluss der Versicherung nicht übereilen und sich alle Ihre Möglichkeiten genau anschauen. Ein kostenloser Versicherungsvergleich kann Ihnen dabei helfen, den Überblick über die vielen verschiedenen Angebote auf dem Markt zu behalten. Der Vergleich ist immer völlig kostenlos und unverbindlich, Sie haben davon nur zu profitieren.

Um den Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung nicht zu gefährden, muss der Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten einhalten die mit der Vollkasko-Versicherung einhergehen. Die Pflichten des Versicherungsnehmers werden in zwei Kategorien eingeteilt. Zu der ersten Kategorie gehören die ständigen Pflichten des Versicherungsnehmers:
  • die gesetzeskonforme Verwendung des Kfz,
  • die Vorbeugung des unberechtigten Gebrauchs des Kfz,
  • das versicherte Fahrzeug kann nur mit Fahrerlaubnis gefahren werden,
Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, muss der Versicherungsnehmer auch im Schadensfall auf seine Pflichten achten. Bei einem Schadensfall sind die Verpflichtungen des Versicherten folgende:
  • der Unfallhergang muss der Versicherungsgesellschaft erklärt werden,
  • der Schaden muss innerhalb einer Woche an die Versicherungsgesellschaft angezeigt werden,
  • der Schaden muss so niedrig gehalten werden wie nur möglich,
Sollte der Versicherungsnehmer auf seine Pflichten nicht achten, dann kann dies zum Verlust des Versicherungs-Schutzes führen. Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft bei Nichteinhaltung der Pflichten seitens des Versicherungsnehmers nicht länger Zahlungspflichtig ist.

Eine Vollkasko Autoversicherung besteht eigentlich aus zwei Teilen, da es auch die Teilkaskoversicherung beinhaltet, aber rechtlich gesehen handelt es sich dabei nicht um zwei eigenständige Vertragsteile. Hierdurch kann der Versicherte aber von bestimmten Vorteilen profitieren:
  • Die Versicherungsprämien werden bei der Teilkaskoversicherung durch den Schadenfreiheitsrabatt reduziert. In einigen Fällen kann die Vollkaskoversicherung niedriger ausfallen, als eine reine Teilkaskoversicherung.
  • Der Schadenfreiheitsrabatt wird durch Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen nicht reduziert.
Sollten Sie auf der Suche nach einer optimalen Versicherung sein, dann ist es sehr wichtig, dass Sie dabei nichts übereilen. Nehmen Sie sich die Zeit bei der Suche nach einem richtigen Anbieter und Sie werden mit Sicherheit auch belohnt.

Es ist sehr wichtig, dass Sie vor der Antragstellung immer einen kostenlosen Versicherungsvergleich durchführen, da die Angebote der verschiedenen Anbieter nicht nur im Preis sondern auch im Leistungsumfang sehr unterschiedlich ausfallen können.