Das Leasing hat als Kfz-Finanzierungsmöglichkeit in der letzten Zeit sehr viel an Popularität gewonnen. Dies liegt so an den niedrigen monatlichen Leasingraten als auch daran, dass das Budget durch Leasing nicht so stark belastet wird, wie beispielsweise bei einer Finanzierung über einen Kredit bzw. Darlehen.
Sollten Sie sich für Kfz-Leasing entscheiden, dann müssen Sie die Finanzierung aber selbstverständlich bis auf das letzte Detail genau planen. Eine wichtige Entscheidung beim Abschluss eines Leasingvertrages muss über die Amortisation getroffen werden. Dabei muss der Leasingnehmer zwischen folgenden zwei Möglichkeiten der Amortisation entscheiden:
- Teilamortisation,
- Vollamortisation,
Diese Entscheidung ist deshalb sehr wichtig, weil davon u.a. auch die Höhe der monatlichen Leasingraten direkt beeinflusst wird. Dabei sind die Leasingraten bei Teilamortisationsverträgen wesentlich niedriger als bei den Vollamortisationsverträgen.
Bei einem Teilamortisationsvertrag werden die Kosten des Leasingobjektes inkl. Zins- und Nebenkosten vom Leasinggeber vollständig bezahlt. Diese Kosten werden bei Teilamortisationsverträgen hingegen nicht vollständig vom Leasinggeber übernommen.
Leasingverträge werden über etwa 40 bis 90 Prozent der gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschlossen. Die Nutzungsdauer wird anhand der sogenannten AfA-Tabelle also der amtlichen Abschreibungstabelle kalkuliert. Werden die Kosten nur zum Teil amortisiert, dann verbleibt am Ende des Vertrages selbstverständlich ein wesentlich höherer Restwert. Der Restwert wird in erster Linie durch den Verkauf des Leasingobjektes auf dem freien Markt reduziert. Kann der Restwert nach der Afa-Tabelle dadurch nicht erreicht werden, dann muss der Leasingnehmer für die Differenz selbst aufkommen. Sollte aber nach Ablauf des Leasingvertrages ein höherer Verkaufspreis erreicht werden, dann wird dem Leasingnehmer meistens bis zu 75 Prozent des Mehrerlöses gutgeschrieben, wodurch der Differenzbetrag wesentlich verringert werden kann.
Wird dagegen ein niedrigerer Wert als der berechnete Restwert erzielt, beispielsweise weil das Leasingobjekt beschädigt ist, dann kann die Leasinggesellschaft von ihrem sog. Andienungsrecht Gebrauch machen. Durch das Andienungsrecht wird der Leasingnehmer zum Kauf des Leasingobjektes verpflichtet. Das Restwertrisiko wird in diesem Fall von dem Leasingnehmer alleine getragen.
Der Restwert kann aber, je nach Anbieter und Vertrag, auch mit verschiedenen Vertragsoptionen des Leasingnehmers oder der Leasinggesellschaft verbunden sein. Übliche Vertragsvereinbarungen sind bei Leasingverträgen meist folgende:
- Verlängerungsoption,
- Kaufoption des Leasingnehmers,
- Andienungsrecht der Leasinggesellschaft,
- Klauseln zur Beteiligung des Leasingnehmers an einen Verwertungserlös über kalkuliertem Restwert,
Ein Eigentumsübergang kann beim Abschluss des Leasingvertrages nicht feststehen, da das Geschäft ansonsten als Mietkaufgeschäft klassifiziert werden kann.
Die Leasinggesellschaften machen von einem Andienungsrecht in der Regel nur dann Gebrauch, falls der Marktwert des Leasingobjektes beim Ablauf des Leasingvertrages wesentlich kleiner ausfällt als der kalkulierte Restwert.
Die Leasingraten sind bei einem Teilamortisationsvertrag wesentlich niedriger als bei einem Vollamortisationsvertrag mit gleicher Laufzeit. Dies liegt daran, dass beim Teilamortisationsvertrag das Leasingobjekt nicht ganz abbezahlt wird. Bei gleichhohen Leasingraten hat der Vollamortisationsvertrag aber eine wesentlich längere Laufzeit als der Teilamortisationsvertrag.
Die vorzeitige Kündigung eines Leasingvertrages ist immer mit finanziellen Verlusten für den Leasingnehmer zusammengebunden. Darüber hinaus muss der Leasingnehmer immer auf das Angebot des Leasinggebers eingehen um die Einwilligung für eine solche Vertragsveränderung zu bekommen. Der Unterschied zwischen kündbaren und unkündbaren Leasingverträgen liegt darin, dass die Konditionen einer vorzeitigen Kündigung bei kündbaren Leasingverträgen bereits beim Abschluss des Leasingvertrages festgelegt werden.
Es ist also wichtig, dass man beim Leasing die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. monatliche Belastbarkeit nicht zu hoch einschätzt. Die monatliche Belastbarkeit kann ganz einfach kalkuliert werden, indem man selbst eine Liste mit allen Einkommen und Ausgaben zusammenstellt. Hat man diesen Schritt hinter sich, dann muss ganz einfach die Summe der regelmäßigen Ausgaben aus der Summe der festen Einkommen abgezogen werden und was da noch übrig bleibt, das kann jederzeit in den Leasingraten oder in eine weitere Finanzierungsmöglichkeit investiert werden.
Haben Sie sich für Leasing als Kfz-Finanzierungsmöglichkeit entschieden, dann ist es sehr wichtig, dass Sie keine übereilte Entscheidungen treffen. Die Angebote der verschiedenen Anbieter auf dem Markt unterscheiden sich nicht nur im Preis sondern auch im Leistungsumfang. Es ist also empfehlenswert, dass Sie vor der Antragstellung immer mehrere Angebote miteinander vergleichen.