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“Erwerb eines reimportierten Neuwagens
in Deutschland“
 
Ist man auf der Suche nach einem neuen Fahrzeug, dann stoßt man immer wieder auf die Angebote von sog. EU-Importeuren. Die Zahl dieser Firmen ist mittlerweile so groß geworden, dass man den Überblick nicht länger behalten kann. Aus diesem Grund kann auch die Seriösität der sog. EU-Importeure nicht länger überprüft werden.

Von einem Reimport wird dann gesprochen, wenn ein in Deutschland hergestelltes Fahrzeug im Ausland erworben und nach Deutschland zurückgeführt wird. Hierdurch kann unter Umständen sehr viel Geld gespart werden, wenn man nur auf einige Kleinigkeiten achtet.

Wie funktionieren das aber? Fast alle Fahrzeuge, die in Deutschland produziert und in anderen EU Ländern verkauft werden, sind billiger als wenn man sich diese in Deutschland kaufen würde. Dies liegt u.a. an den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen in den verschiedenen EU Ländern. Sollten Sie sich für den Kauf bei einem ausländischen Autohändler entscheiden, dann können Preisvorteile bis zu 30 % erzielt werden. Würden Sie diese Arbeit gerne einem erfahrenen Partner überlassen, dann stehen Ihnen auf dem Markt sehr viele verschiedene Gesellschaften zur Verfügung, die sich auf Re-Importe spezialisiert haben. Sollten Sie sich für einen Reimporteur entscheiden, dann wird zwar eine Provision fällig, dafür wird aber auch alles von der jeweiligen Firma abgewickelt. Die gesamte Abwicklung dauert heutzutage grundsätzlich nicht länger als bei einem Neuwagenkauf in Deutschland.

Bei der Auswahl des passenden Reimporteurs muss darauf geachtet werden, dass dieser auch im eigenen Namen auftritt. Verkauft der deutsche Autohändler das reimportierte Kfz im eigenen Namen, dann hat der Käufer den Vorteil, dass in diesem Fall das deutsche Kaufrecht gilt.

Als Käufer von einem reimportierten Kfz sollten Sie sicher gehen, dass Ihr neuer Wagen auch fabrikneu ist. Sollte Ihr Händler keine Bestätigung darüber vorlegen können, dann besteht die Gefahr, dass Ihr Fahrzeug schon einmal zugelassen war. Ein Fahrzeug gilt in Deutschland in folgenden Fällen als fabrikneu:
  • es war nocht nicht zugelassen und weist keine ungeklärten km auf,
  • es entspricht hinsichtlich der Technik und der Ausrüstung dem neusten Modell,
  • es hat nicht länger als 1 Jahr auf Halde gestanden und weist keine Schäden auf,
  • es wurde seit Verlassen des Herstellerwerks nicht beschädigt,
Möchten Sie sich ein fabrikneues Fahrzeug kaufen, dann lassen Sie sich unbedingt eine Bestätigung vom Importeur vorlegen.
Um keine unangenehme Überaschungen zu haben, sollten wichtige Daten wie beispielsweise Preis, Liefertermin und Ausstattungsdetails schriftlich festgehalten werden. Darüber hinaus sollte man auch darüber eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass Bereitstellungs- und Überführungskosten im Kaufpreis enthalten sind.

In diesem Bereich gibt es leider viele schwarze Schafe, es wäre also keine gute Entscheidung, eine Anzahlung zu leisten. Am besten ist es, wenn es vertraglich so vereinbart wird, dass der gesamte Kaufpreis bei der Übergabe des Fahrzeugs bezahlt wird. Hierdurch können die Risiken für einen finanziellen Verlust wesentlich reduziert werden.

Sollten Sie einen Wagen bei einer Importagentur bestellen, dann müssen Sie in der Regel einige Dokumente unterschreiben wie beispielsweise:
  • Auftrag zum Kauf des EU-Fahrzeugs,
  • Vollmacht,
  • eventuelle Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen,
Wenn Sie Ihr neues Fahrzeug übernehmen, dann muss der Händler Ihnen auch die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 aushändigen. Sollten Sie das Kfz ohne Zulassung übernehmen, dann benötigen Sie die ausländische Rechnung und die ausländischen Kfz-Dokumente im original, da Sie diese während der Zulassung  benötigen werden.

Sehr wichtig ist, dass Sie auch alle Garantieunterlagen erhalten. Die Garantieunterlagen sollten mit dem Stempel des ausländischen Händlers versehen sein. In den Garantieunterlagen sollte selbstverständlich auch die richtige Fahrgestellnummer eingetragen werden.

Für die Herstellergarantie gilt eigentlich das gleiche wie beim Eigenimport eines Kfz. Somit sind alle Vertrags-Werkstätte zu Garantieleistungen verpflichtet, wenn der Kfz-Besitzer eine Garantieurkunde und ein Serviceheft vorlegen kann. Die Dauer der Garantie kann je nach Hersteller unterschiedlich ausfallen, aber sie beträgt in der Regel mindestens 2-3 Jahre.

Wie Sie es auch sehen konnten, kann durch den Kauf eines reimportierten Fahrzeugs viel Geld gespart werden. Dabei muss man auf alle Details genau achten, um aus den Vorteilen keine Nachteile und unangenehme Überaschungen zu machen. Möchten Sie Ihr neues Fahrzeug nicht selbst importieren, dann müssen Sie in erster Linie einen passenden Anbieter finden der Ihr Fahrzeug importieren kann. Achten Sie dabei darauf, das es in diesem Bereich, wie bereits erwähnt, sehr viele schwarze Schafe gibt. Informieren Sie sich also über alle Ihre Möglichkeiten genau, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Sollten Sie auf der Suche nach einem passenden Anbieter sein, dann empfehlen wir Ihnen, sich erst im Internet ein wenig umzusehen, da man hier auch viele verschiedene Erfahrungsberichte lesen kann.