Möchte man sich heutzutage ein neues oder genutztes Fahrzeug kaufen oder finanzieren, dann stehen einem viele verschiedene Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung. Eines dieser Möglichkeiten ist das Leasing für Privatpersonen.
Für Privatpersonen besteht der Unterschied zwischen Leasing und Kredit hauptsächlich darin, dass beim Leasing der Leasinggeber Eigentümer des Leasingobjektes ist, während bei der Finanzierung über ein Kredit der Kreditnehmer der Eigentümer des finanzierten Fahrzeugs ist. Leasing eignet sich als eine Möglichkeit der Kfz-Finanzierung für Privatpersonen eigentlich nur dann, wenn man sein Fahrzeug häufig wechseln möchte.
Haben Sie sich für Leasing als Kfz-Finanzierung entschieden, dann ist es wichtig, dass Sie auch ein passendes Angebot bzw. einen passenden Anbieter finden. Um Leasingangebote miteinander vergleichen zu können, sollte man folgende Punkte unbedingt klären:
- Höhe des Kaufpreises.
- Höhe des kalkulierten Restwertes.
- Sind beim Kaupreis bereits Rabatte berücksichtigt?
- Höhe der Gesamtbelastung?
- Über welche Laufzeit soll der Vertrag abgeschlossen werden?
- Jährliche Kilometer-Leistung?
- Sind die Angaben beim Angebot inkl. oder exkl. Steuern?
- Ist die Mietvertragsgebühr im Angebot angegeben?
Sind die vorgenannten Punkte geklärt, dann sind die Leasingangebote auch wesentlich leichter zu vergleichen. Der Vergleich ist aber auch deshalb wichtig, da die Angebote der verschiedenen Anbieter so im Preis als auch in ihrem Umfang sehr unterschiedlich ausfallen können.
Sollten Sie während der Leasinglaufzeit feststellen, das die Leasingraten zu hoch sind oder sollten Sie in einem kleineren bzw. vorübergehenden finanziellen Engpass stecken, dann empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Anbieter zu melden. Es gibt gleich mehrere verschiedene Möglichkeiten dafür, die Leasingraten optimal zu senken aber Sie müssen sich immer rechtzeitig beraten lassen. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Leasingvertrag ist selbstverständlich möglich aber man sollte es sich auch gut überlegen, da es immer mit finanziellen Verlusten zusammengebunden ist. Der Leasingvertrag kann aber meist durch einen Dritten übernommen werden, sofern der Leasingnehmer das Leasing nicht länger fortsetzen möchte.
Eines der wichtigsten Vorteile beim Leasing besteht darin, das der Leasingvertrag mit einer festen Verzinsung abgeschlossen wird. Die Höhe der monatlichen Leasing-Raten bleibt also von Schwankungen am Kapitalmarkt völlig unabhängig während der gesamten Leasinglaufzeit. Sollten Sie sich aber für einen variablen Zinssatz entscheiden, dann wird das Zinsniveau ständig angepasst. Dies kann aber so als Vor- als auch als Nachteil angesehen werden, da die Zinsen am Kapitalmarkt ständig in Bewegung sind.
Sollten Sie sich für Leasing entscheiden, dann müssen Sie die einzelnen Leasingvarianten bestens kennen. Die wichtigsten Vertragsarten sind dabei folgende:
- Vollamortisations-Vertrag,
Beim Vollamortisationsvertrag werden unter der vertraglich vereinbarten Leasinglaufzeit die Anschaffungskosten des Leasingobjektes und die Finanzierungskosten vollständig bezahlt. Ein Eigentums-Übergang erfolgt aber dennoch nicht. Das Leasingobjekt hat immer noch einen Restbuchwert.
- Teilamortisations-Vertrag oder Restwert-Leasing,
Bei dieser Vertragsvariante wird vom Leasingnehmer ein Teil der Anschaffungskosten des Leasinggegenstandes und dessen Finanzierungskosten bezahlt. Nach Vertragsablauf gibt es in diesem Fall einen kalkulierten Restwert.
Der Restwert kann mit verschiedenen Vertragsoptionen des Leasing-Nehmers oder des Leasing-Gebers verbunden werden. Dabei gibt es gleich mehrere Vertragsoptionen, die vereinbart werden können. Die üblichsten Vereinbarungen sind folgende:
- Verlängerungsoption,
- Kaufoption,
- Andienungsrecht des Leasinggebers usw.
Dabei wird der Leasinggeber von einem Andienungsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn der Marktwert des Leasingobjektes beim Ablauf bzw. Ende des Leasing-Vertrages kleiner ausfällt als die Höhe des kalkulierten Restwertes.
Beim Teilamortisationsvertrag können bei gleicher Leasinglaufzeit kleinere Leasingraten vereinbart werden, da hierbei im Gegensatz zu einem Vollamortisationsvertrag das Leasingobjekt nicht ganz abbezahlt werden muss. Bei gleichhohen Leasingraten hat der Vollamortisationsvertrag also eine längere Leasinglaufzeit als der Teilamortisations-Vertrag. Sie sollten sich aber vor der Antragstellung immer genau über alle Ihre Möglichkeiten informieren, da Sie sonst keine richtige Entscheidung treffen können.