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Indirektes Leasing
“Leasing über eine herstellerfremde
Leasinggesellschaft“
 
Beim Leasing unterscheidet man in erster Linie zwischen dem sogenannten direkten und indirekten Leasing. Beim indirekten Leasing ist die Leasinggesellschaft die als Leasinggeber gilt, nicht gleichzeitig auch der Hersteller des Leasingobjektes, wie dies beim direkten Leasing der Fall ist. Hierbei besitzt der Leasinggeber eine selbständige Leasinggesellschaft, durch die er dem Leasingnehmer ein Leasingvertrag un ein Leasingobjekt anbietet und zur Verfügung stellt. In der Fachsprache wird diese Geschäftsbeziehung als eine Dreiecksbeziehung bezeichnet wobei es folgende Teilnehmer gibt:
  • Hersteller des Leasingobjekts,
  • Leasinggesellschaft – Leasinggeber,
  • Leasingnehmer – private oder gesetzliche Person,
Das Leasingobjekt wird bei dieser Leasingart von dem Leasinggeber finanziert, der daraus einen Gewinn machen muss.

Beim indirekten Leasing bezieht man das Leasingfahrzeug von einem beliebigen Dritt-Anbieter (eine beliebige Leasinggesellschaft), der seinerseits die Fahrzeuge vom Hersteller kauft. Die sogenannte Dreiecksbeziehung kann aber vor allem in Garantiefällen wesentlich häufiger zu Schwierigkeiten führen, da hierbei wie bereits erwähnt so Hersteller als auch Leasingnehmer und Leasinggesellschaft in einer Beziehung stehen.

Dieser Dreiecksbeziehung kann aber aus dem Weg gegangen werden, indem man sich für ein direktes Leasing entscheidet. Beim direkten Leasing ist am Leasinggeschäft nämlich nur der Hersteller und der Leasingnehmer beteiligt. Weitere wichtige Informationen zum direkten Leasing finden Sie auf unserer Seite, die sich diesem Thema widmet.

Beim indirekten Leasing kann darüber hinaus selbstverständlich auch zwischen privat- und gewerblichem Leasing unterschieden werden. Den Unterschied müssen wir Ihnen aber nicht erklären, da die zwei vorgenannten Begriffe eigentlich selbsterklärend sind.

Von indirektem Leasing kann also immer dann gesprochen werden, wenn das Leasing insgesamt drei verschiedene Instanzen umfasst. Als eigenständige Instanzen können Leasinggeber, Hersteller des Leasingobjektes und Leasingnehmer betrachtet werden, sofern es sich dabei um eine herstellerfremde Leasinggesellschaft als Leasinggeber handelt. Als Leasinggeber kann dabei allerdings ein Kreditinstitut so alleine als auch in Zusammenarbeit mit einer Leasinggesellschaft gelten. Die Rollen des Leasinggebers beim indirekten Leasing sind grundsätzlich folgende:
  • er bringt die finanziellen Mittel auf, die für den Erwerb des Leasingfahrzeugs benötigt werden,
  • er agiert als Käufer und Eigentümer des Leasingfahrzeugs,
  • er gilt als Empfänger der vereinbarten Leasingraten,
Der Leasingnehmer muss bei dieser Leasingart alle vertraglich vereinbarten Summen an den Leasinggeber zahlen. Beim indirekten Leasing muss der Leasingnehmer also an den Hersteller überhaupt nichts zahlen. Dies gilt auch dann, wenn dem Leasingnehmer ein spezielles Fahrzeug vom Hersteller angefertigt wurde.

 Vom geschäftlichen Verhältnis zwischen Leasinggeber und Hersteller des Leasingobjekts wird der Leasingnehmer nicht betroffen. Der Leasingnehmer muss den Vertrag ausschließlich mit dem Leasinggeber abschließen. Der Hersteller des Leasingobjektes und der Leasingnehmer können aber durch Garantieangelegenheiten etwas miteinander zu tun haben.

Der Leasingvertrag kann beim indirekten Leasing nur unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung eines Leasingvertrages ist für den Leasingnehmer aber immer mit finanziellen Verlusten zusammengekoppelt. Wurde eine Nutzungsdauer von 40 Prozent erreicht, dann kann der Leasingvertrag von beiden Seiten gekündigt werden. An einer Kündigung hat der Leasingnehmer aber immer mehr zu verlieren als der Leasinggeber.

Das indirekte Kfz-Leasing ist genau wie das Leasing von Immobilien nicht mit Pachten oder Mieten gleichzustellen. Die wichtigsten Unterschiede zwischen Pachten, Mieten und Leasen liegen in Kriterien wie beispielsweise die Langfristigkeit sowie Nutzungsart. Der Leasingnehmer muss für die, mit dem Leasingobjekt erwirtschafteten Erträge keine Pacht an einen Pächter zahlen. Darüber hinaus werden Leasingverträge für eine vertraglich vereinbarte Leasinglaufzeit abgeschlossen.

Wenn es um Leasing geht, dann darf man genau wie bei allen anderen Finanzierungsarten und Möglichkeiten nichts übereilen. Die Finanzierung muss also im Voraus bis auf das letzte Detail sehr genau geplant werden um später keine unangenehmen Überaschungen zu haben. Sollten Sie an einem Leasingvertrag interessiert sein, dann stehen Ihnen heutzutage sehr viele verschiedene Möglichkeiten sowie Leasinggesellschaften und Leasingarten zur Verfügung. Von Leasing können Privatpersonen allerdings nur dann profitieren, wenn sie ihre Fahrzeuge sehr häufig abwechseln möchten. Gewerbliches Leasing hat aber viele verschiedene Vorteile zu bieten, die durch andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht erreicht werden können.

Vergleichen Sie die Angebote die auf dem Markt erhältlich sind und schlagen Sie beim ersten atraktiven Angebot nicht sofort zu. Viele Angebote haben versteckte Kosten oder Leistungseinschränkungen, die man keineswegs ausser Acht lassen sollte. Haben Sie ein passendes bzw. gewünschtes Leasingobjekt gefunden, dann machen Sie sich auf die Suche nach passenden Leasingangeboten.