Leasing kann so privat als auch gesetzlich viele verschiedene Vorteile und selbstverständlich auch einige Risiken bzw. Nachteile bieten. Es gibt aber kaum eine Finanzierungsmöglichkeit auf dem Markt, die ausschließlich Vorteile zu bieten hat.
Für Privatpersonen besteht der Hauptunterschied zwischen Leasing und anderen Finanzierungsmöglichkeiten darin, dass beim Leasing der Leasinggeber der Eigentümer des Autos ist, während bei Finanzierungen mit einem Kredit bzw. Darlehen der Kredit/Darlehensnehmer der Eigentümer ist.
Bei Unternehmen befindet sich das leasingfinanzierte Fahrzeug im Anlagevermögen des Leasinggebers, während das Fahrzeug bei einer Finanzierung über einem Kredit im Anlagevermögen des Kunden aufgelistet wird. Die Vorteile des Leasings kommen bei nicht bilanzierungspflichtigen Freiberuflern, Behörden, Vereinen, Privatkunden usw. nur teilweise oder gar nicht zur Geltung. Beim gewerblichen Leasing kann aber mit u.a. folgenden Vorteilen gerechnet werden:
- die Liquidität wird geschont,
- die Leasingraten können als Betriebsausgaben steuerlich voll abgesetzt werden,
- vom Leasingvertrag werden, die mit Banken vereinbarten Kreditlinien nicht beeinflusst,
- für den Leasing-Nehmer ist das Leasing bilanzneutral,
- die Leasingraten gelten als sichere Kalkulationsgrundlage,
- es entfällt die Entsorgung oder Verwertung des Leasingobjekts durch den Leasingnehmer,
- durch Leasing kann dem Leasingnehmer der Verwaltungsaufwand erspart werden,
Darüber hinaus sind die Leasingkosten bzw. Leasingraten periodisch wiederkehrende Zahlungen, die parallel zur Nutzung des Leasinggegenstandes anfallen. Das Objekt kann sich durch produktive Nutzung also laufend selbst finanzieren. In der Fachsprache wird dies als „Pay as you earn“ bezeichnet. Sollte man beispielsweise ein LKW Leasen, dann muss also darauf geachtet werden, dass dieser ständig arbeitet bzw. auf der Straße ist um die Leasingkosten abdecken und einen Gewinn erzielen zu können.
Der Leasingnehmer muss vor Abschluss des Leasingvertrages eine wichtige Entscheidung über die Art des Vertrages treffen. Dabei gibt es folgende zwei Möglichkeiten:
- Teilamortisations-Vertrag,
- Vollamortisations-Vertrag,
Ob man sich für den Teil- oder Vollamortisationsvertrag entscheidet, muss immer gut überlegt werden. Bei einem Vollamortisations-Vertrag werden während der Leasinglaufzeit alle Kosten, die dem Leasinggeber entstehen, vollständig abbezahlt. Hierdurch entsteht ein relativ niedriger Restwert, aber man muss dafür mit relativ hohen Leasingraten rechnen. Zu den Kosten, die während der Leasinglaufzeit abbezahlt werden, gehören: Anschaffungskosten, Zinsen und Verwaltungskosten.
Beim sogenannten Teilamortisations-Vertrag wird stattdessen nur ein Teil der vorgenannten Kosten abbezahlt. Der Leasingnehmer kann beim Teilamortisations-Vertrag also selbstverständlich mit niedrigeren Leasingraten rechnen als beim Vollamortisationsvertrag, dafür fällt aber der kalkulierte Restwert wesentlich höher aus. Der Leasingnehmer muss sich also entweder für eine wesentlich niedrigere monatliche Belastung oder für einen niedrigeren Restwert entscheiden. Dabei haben beide Möglichkeiten so Vor- als auch Nachteile zu bieten, die Entscheidung bleibt somit immer dem Leasingnehmer überlassen.
Hat man sich für die Finanzierung über ein Leasingvertrag entschieden, dann darf nichts übereilt werden, da eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrags nur in einigen Ausnahmefällen gestattet ist. Hat man die Finanzierung also nicht sehr genau kalkuliert, dann kann es leicht zu relativ hohen finanziellen Verlusten kommen.
Möchte man den Leasingvertrag vor Ablauf der Leasinglaufzeit kündigen, dann muss auch ein außerordentlicher Grund vorliegen um dies zu rechtfertigen. Leasinggesellschaften sind in der Regel nicht bereit, das Leasingfahrzeug zurückzunehmen. Entscheidend sind in einem solchen Fall also nur die Regelungen im Leasingvertrag. Gründe, die bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Leasingnehmer in Frage kommen könnten sind beispielsweise:
- der Leasing-Nehmer ist insolvent,
- das Leasingfahrzeug ist gestohlen wurden,
- der Leasingnehmer lebt nicht länger in Deutschland,
- der Leasing-Nehmer ist während der Leasinglaufzeit schwer erkrankt,
- das Leasingfahrzeug wurde total oder teilweise zerstört, wodurch es nicht länger wie vereinbart verwendet werden kann,
Achten Sie darauf, dass wir nur einige Beispiele genannt haben, die genauen Regelungen können also nur aus Ihrem gültigen Leasingvertrag entnommen werden. Die Voraussetzungen können nicht nur von einer Leasinggesellschaft zur anderem sondern auch von einem Leasingvertrag zum anderen unterschiedlich ausfallen.
Wie bereits erwähnt, darf beim Abschluss eines Leasingvertrags nichts übereilt werden. Falsche Entscheidungen oder übereilte Entscheidungen können im Ernztfall viele negative Konsequenzen mit sich bringen, die mit teilweise hohen finanziellen Verlusten verbunden sein können.