Das Kfz-Leasing bzw. Fahrzeugleasing ist eine sehr attraktive Finanzierungsmöglichkeit, wenn man sich ein neues Auto anschaffen möchte. Diese Finanzierungsart hat in letzter Zeit viel an Popularität gewonnen, da es sich heutzutage nur wenige leisten können, ein neues Fahrzeug mit Bargeld zu bezahlen. Darüber hinaus gibt es sehr viele Personen, die ihre Ersparnisse eher für etwas anderes verwenden möchten und somit beim Autokauf auf die Möglichkeit des Autoleasings zurückgreifen.
Beim Kfz-Leasing handelt es sich eigentlich mehr um ein Mietgeschäft als um einen Kauf. Die Leasinggesellschaft gibt dem Autofahrer nämlich nicht die Besitzrechte sondern nur das Nutzungsrecht über das Leasingobjekt. Das ist aber nicht unbedingt ein Nachteil, weil der Leasingnehmer hierdurch nur für Verschleißkosten aufkommen muss. Aus diesem Grund eignet sich das Kfz-Leasing vor allem für Personen und Gesellschaften bzw. Unternehmen, die ihre Autos sehr häufig wechseln möchten.
Beim Kfz-Leasing bzw. Auto-Leasing wird grundsätzlich zwischen folgenden zwei Haupt-Leasingarten unterschieden:
- Direktes Leasing,
- Indirektes Leasing,
Vom direkten Leasing wird dann gesprochen, wenn der Leasinggeber gleichzeitig auch der Hersteller des Leasingobjektes ist. Beim indirekten Leasing wird das Leasingobjekt von einer Leasinggesellschaft gekauft und nachfolgend an ein Leasingnehmer vermietet.
Diese Finanzierungsmöglichkeit ist für Personen, die ihre Fahrzeuge häufig wechseln immer eine gute Entscheidung. Möchte man sein Fahrzeug häufig wechseln, dann kann bei einer Leasinggesellschaft ein Leasingvertrag mit einer kurzen Laufzeit vereinbart werden. Nachfolgend kann ein neuer Leasingvertrag mit einem anderen Fahrzeug abgeschlossen werden. Dabei muss man aber immer daran denken, dass die Leasingraten für Neuwagen wesentlich höher sind. Dies liegt selbstverständlich am höheren Wert, den die Leasinggesellschaften, aber auch Vertragshändler und Hersteller mit ihren Gebühren ausgleichen möchten.
Leasing ist also die Überlassung von Wirtschaftsgütern durch die Hersteller dieser Güter oder durch spezielle Leasinggesellschaften gegen die Zahlung von vertraglich vereinbarten Leasingraten. Der Leasingnehmer kann dabei selbstverständlich so eine Privat- als auch eine Geschäftsperson sein. Der Leasingvertrag ist aus dem rechtlichen Blickwinkel gesehen, ein Vertrag eigener Art und beinhaltet u.a. Elemente der folgenden Vertragsarten:
- Pacht- oder Mietvertrag,
- Ratenkaufsvertrag,
- Geschäftsbesorgungsvertrag,
- Nutzungsrecht,
- Mietkauf usw.
Im folgendem haben wir für Sie den typischen Ablauf eines Leasinggeschäfts kurz zusammengestellt um Ihnen die Funktionsweise ein wenig näher erklären zu können.
Beim Leasing von mobilen Leasingobjekten wird das von dem Leasingnehmer gewünschte Leasingobjekt von der Leasinggesellschaft bestellt. Die Leasinggesellschaft kann aber auch in einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag einsteigen. Der Leasingnehmer bestimmt folgende Punkte:
- Modell des Fahrzeugs,
- Ausstattungsdetails,
- Lieferant,
Die Beschaffungskosten und die Finanzierung des Leasingobjektes sind durch einen gleichzeitig abgeschlossenen Nutzungsüberlassungsvertrag über das Leasingobjekt mit dem Leasingnehmer ganz oder teilweise gegenfinanziert. Ob ein Leasingantrag angenommen oder abgelehnt wird, das hängt zum größten Teil von der Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers sowie dem Preis des Leasingobjektes ab. Für die Leasinggesellschaft dient das Leasingobjekt als Sicherheit, es ist also sehr wichtig, dass dieses bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Sollte das Leasingobjekt als Sicherheit nicht alleine ausreichen, dann können Maßnahmen wie beispielweise Kautionen, Mietvorauszahlungen oder Depotzahlungen dazu beitragen, dass die Leasinggesellschaft den Leasingantrag dennoch annimt.
Der Leasingnehmer muss während der vereinbarten Laufzeit Leasingraten zahlen, wodurch die Verzehrkosten des Leasingobjektes, die Finanzierung sowie die Verwaltungskosten und selbstverständlich der Gewinn der Leasinggesellschaft abgedeckt werden.
Ist der Leasingvertrag abgelaufen, dann kann die Leasinggesellschaft über das Leasingobjekt frei verfügen, wenn keine Verlängerungsoption oder Kaufsoption vereinbart wurde. Verwertungsmöglichkeiten, die dem Leasinggeber nach Ablauf des Leasingsvertrages zur Verfügung stehen sind u.a. folgende:
- Verkauf oder Vermietung des Leasingobjektes an den Leasingnehmer oder an Dritte,
- Verschrottung,
Möchten Sie immer die neusten Kfz-Modelle fahren oder verwenden Sie Ihr Fahrzeug sehr viel und müssen es häufig wechseln, dann könnte ein Leasingvertrag für Sie die ideale Entscheidung sein.